Nachbarschaftsrecht ‒ Auf ein gutes Miteinander
Wer von uns hat das nicht schon erlebt? Nach einem reichhaltigen Sonntagsschmaus können wir im eigenen Garten oder auf der Terrasse entspannt die Seele baumeln lassen. Doch kaum hat man die Füße abgelegt, geht das Szenario auch schon los. Lautes Dröhnen dringt in unser Ohr. Es hätte so erholsam sein können, wenn nicht der Nachbar plötzlich seinen Rasenmäher angeworfen hätte. Und das gerade noch am Sonntag, wo wir doch alle den letzten Tag der Woche genießen möchten. Wie aber verhält man sich in einer solchen Situation und was darf der Nachbar wirklich? Wir bringen Licht ins Dunkel!
Wann der Rasen gemäht werden darf
Sobald uns die ersten Sonnenstrahlen im Frühling erreichen, sprießt das Gras förmlich in die Höhe. Da ist der Griff zum Rasenmäher auch nur eine Frage der Zeit. Besonders an Sonn- und Feiertagen werden unsere Nerven oft strapaziert, dabei ist das Rasenmähen an diesen Tagen untersagt. Außerdem sollten Sie die Ruhezeiten stets bei Ihrem Rasenmäh-Vorhaben beachten. Mähen Sie also nicht vor 7 Uhr morgens und nicht während der Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr. Spätestens 20 Uhr sollten Ihre Mäharbeiten beendet sein. Da die Regelungen allerdings von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen können, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich vorher informieren. Auch Gartensparten haben gern ihre eigenen Richtlinien.
Wenn Bäume den Sonnenschein rauben
Der Himmel ist blau, die Sonne scheint und trotzdem suchen Sie vergebens einen sonnigen Platz in Ihrem Garten. Der Baum des Nachbarn ist über die Jahre immer mehr gewachsen und raubt Ihnen den letzten Sonnenschein. Kann man etwas dagegen tun? Es kommt immer auf die Situation drauf an. Hierbei spielt die Höhe und der Abstand des Baumes zu Ihrem Grundstück eine große Rolle. In den meisten Bundesländern gibt es dafür fest definierte Vorgaben, an die sich jeder Grundstückseigentümer halten sollte.
In Hessen und Thüringen beispielsweise wird zwischen schnell und langsam wachsenden Pflanzen unterschieden. Je nach Wuchs wird dann der Abstand zum Nachbargrundstück bemessen. Andere Bundesländer wie Bayern und Sachsen greifen lieber auf einfachere Regelungen zurück. Hier werden die Abstände anhand der Höhe des Baumes oder der Hecke angerechnet.
Pflanzt Ihr Nachbar einen Baum zu nah an Ihrem Grundstück, sollten Sie nicht allzu lange warten. Denn nach einer abgelaufenen Frist von 5 Jahren hat der Baum Bestandsschutz und darf nicht ohne weiteres gefällt werden. Diese Verjährungsfrist müssen Sie auch akzeptieren, wenn Sie erst kürzlich Besitzer eines neuen Grundstückes geworden sind und der Baum schon mehr als 5 Jahre an diesem Platz steht.
Was es bei überhängenden Ästen zu beachten gibt
Wir sind alle dazu verpflichtet, unser Grundstück so zu pflegen, dass wir niemanden gefährden. Ragt ein maroder Ast zu weit in Ihren Garten hinein, kann dies eine Gefahrenquelle darstellen. Auch wenn der Baum die Verjährungsfrist bereits überschritten hat, ist es möglich, den Ast zu beseitigen, denn hier greift §910 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Doch bevor Sie selbst Hand anlegen ist ein klärendes Gespräch notwendig. Wird dann der Ast nach einer festgelegten Frist nicht vom Nachbar beseitigt, dürfen Sie den Ast selbst herunterschneiden.
Wem das Obst gehört
Was gibt es Köstlicheres als sonnengereiftes frisches Obst direkt vom Baum. Doch wie verhält es sich, wenn der Baum gar nicht auf Ihrem Grundstück steht? In diesem Fall gibt es eine ganz klare Regelung. Alle Früchte, die am Baum hängen, gehören dem Eigentümer. Auch wenn ein Ast mit Früchten in Ihr Grundstück ragt. Fallen sie jedoch auf den Boden Ihres Gartens, dürfen Sie diese laut §911 BGB auch verzehren.
Wer das Laub beseitigen muss
Der Herbst taucht unsere Welt in ein buntes Farbenmeer. So schön wie diese Jahreszeit auch sein kann, es gibt nichts Nervigeres als das Laub, was vom Nachbarn ständig in Ihr Grundstück weht. Doch können Sie dagegen vorgehen? Leider sieht es hier mit der Gesetzeslage nicht ganz so gut aus. Eine Entschädigung für die Beseitigung von Laub, Nadeln oder Zapfen zu verlangen, könnte schwierig werden. Denn so eine Zahlung wurde vor Gericht bisher nur in den wenigsten Fällen genehmigt.
Bitte denken Sie außerdem daran, dass Laub nicht einfach aus Frust wieder zurück ins Nachbargrundstück zu manövrieren. Damit verstoßen Sie nicht nur gegen das Abfallgesetz, sondern Sie müssen auch damit rechnen, dass beim nächsten Windstoß, das Laub wieder in Ihren Garten gewirbelt wird.
Was eine Grenzbebauung ausmacht
Im Gartenrecht wird dieses Thema oft als sehr wichtig angesehen. Die Grenze wird dabei in den meisten Fällen durch eine Hecke, einem Zaun oder einer Mauer gebildet. Hierbei spricht man auch von einer Grenzbebauung. In den meisten Gemeinden ist es sogar Vorschrift, sein Grundstück mit einer solchen Bebauung einzuzäunen. In Berlin ist man zum Beispiel verpflichtet, einen Zaun um die rechte Seite vom Grundstück zu errichten.
Doch wie hoch darf ein Zaun oder eine Hecke eigentlich sein? Auch bei diesem Thema ist die Gesetzgebung nicht ganz klar. Deshalb raten wir Ihnen, sich vorher genau über die Regelungen der einzelnen Kommunen zu informieren. In Sachsen beispielsweise darf eine Hecke maximal 2 Meter hoch sein, wenn der Grenzabstand zur Hecke 50 Zentimeter beträgt.
Wie gegrillt werden darf
Ein entspanntes Grillerchen am Abend kann jeden Tag versüßen, egal wie stressig er auch war. Doch Ihre Nachbarn möchten nur allzu ungern den Geruch von Bratwurst, Steak und Co. in ihrer Wohnung haben. So kann es auch schnell mal mit dem Spaß vorbei sein. Aber prinzipiell ist selbst das Grillen auf dem Balkon nicht untersagt. Wenn man in einer Mietwohnung lebt, ist der Blick in die Hausordnung unabdingbar, denn der Eigentümer darf das Grillen verbieten. Bei Verstoß hat dann der Vermieter sogar das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Seien Sie also vorsichtig!
Ist in der Hausordnung explizit kein Verbot aufgeführt, dürfen Sie in den Genuss einer selbst gegrillten Bratwurst kommen. Hierbei hat sich besonders der Gas- oder Elektrogrill für den Balkon etabliert. Denn schließlich qualmen diese deutlich weniger als Holzkohlegrills. Wenn Sie dennoch nicht auf Holzkohle verzichten möchten, sollten Sie sicherstellen, dass kein Rauch in die benachbarten Wohnungen eindringt. Bestenfalls informieren Sie Ihre Nachbarschaft rechtzeitig über Ihr Vorhaben, womöglich ist auch eine gemeinsame Grillparty nicht ausgeschlossen. Spätestens 22 Uhr sollte Ihre Feier allerdings nach drinnen verlegt werden, damit niemand gestört wird. Bitte beachten Sie außerdem, dass um diese Zeit in allen Wohnungen Zimmerlautstärke vorgeschrieben ist.
Wenn Kinder Krach manchen
Kinder sind sehr aufgeweckt und toben mit voller Energie durch den Garten. Was für die einen das größte Glück auf der Welt bedeutet, kann wiederum für andere eine unangenehme Situation darstellen. Was Kinderlärm im Haus und Garten angeht, haben die meisten schlechte Karten. Denn es ist völlig normal, dass kleine Kinder sich etwas lauter verhalten. Dies gilt beispielsweise auch bei nächtlichem Weinen von Babys und Kleinkindern.
Anzumerken ist allerdings, dass diese Regelung kein Freifahrtschein für eine rücksichtslose Verhaltensweise ist. Keiner von uns muss den Lärm eines Fußballspieles oder des Seilspringens in der Wohnung akzeptieren. Bei extremen und andauernden Krach, sollten Sie sich also nicht scheuen, mit dem Vermieter in Kontakt zu treten.
Jetzt können Sie Ihren Nachmittag in aller Ruhe ausklingen lassen. Und falls wieder eine Störenfried sein Unwesen treiben sollte, wissen Sie jetzt wie Sie damit umgehen können. In dem Sinne wünschen wir Ihnen schon Mal ein schönes Wochenende!
Bis zum nächsten Mal.
Ihr DENQBAR Team